Indikationen

Wenn Sie unter psychischen Störungen, seelischen Belastungen oder Problemen leiden, die sie alleine nicht (oder nicht mehr alleine), bewältigen können, sollten Sie Ihnen zuliebe professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Mögliche Probleme, die einer Psychotherapie behandelt werden, können können beispielsweise Selbstwertprobleme, Ängste, Verlusterfahrungen, Sinnkrisen, wiederkehrende Beziehungsschwierigkeiten, Probleme am Arbeitsplatz (z.B. Mobbing) oder tiefgreifende Lebensveränderungen sein.

Probatorik – die „Start- und Probephase“ Ihrer Psychotherapie

Die Frage, ob eine Psychotherapie für Sie indiziert ist, kann direkt im Rahmen der probatorischen Sitzungen abgeklärt werden, welche die sogenannte „Startphase“ (Probatorik) mit 5 probatorischen („Probe-„) Sitzungen darstellt. Die Probatorik dient dazu, herauszufinden, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der vorliegenden psychischen Störung erfolgversprechend ist und ob die zwischenmenschliche „Chemie“ zwischen dem Patienten und Psychotherapeuten stimmen, da sich dadurch notwendige und günstige Behandlungsvoraussetzungen ergeben. Die Krankenkasse übernimmt vorab bis zu fünf probatorische Sitzungen, die über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Innerhalb Probatorik, dieser Phase des „Kennenlernens“ entscheiden der Patient und der Psychotherapeut, ob sie eine Therapie beginnen möchten. Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, so wird ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt.

Als Privatversicherter erfragen Sie bitte vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse die genauen Bedingungen. Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen hängt von den individuellen, tariflichen Vertragsvereinbarungen ab, die sich von denen der gesetzlichen Krankenkassen deutlich voneinander unterscheiden können.